Unsere Hausregeln werden zurzeit aktualisiert.
Nutzung Parkplätze
Autofahrten sollten möglichst gering gehalten werden, um unser empfindliches Naherholungsgebiet nicht unnötig zu belasten. Die Zufahrt zur Scheune ist zur Einrichtung und Anlieferung von Material und Personen gestattet. Drei Fahrzeuge dürfen direkt bei der Scheune parkiert werden. Alle anderen benützen den öffentlichen Parkplatz.
Übergabe
Schlüssel und Raumübergabe erfolgen nach mündlicher Absprache. Die Rückgabe hat bis spätestens Montagabend zu erfolgen.
Alles ist so zurück zu geben wie es angetroffen wurde. Der Raum ist Besenrein gewischt, WC und die Kühlschränke gereinigt. Der Vorplatz ist frei von Zigarettenstummel etc.
Infrastruktur Mobiliar
Beschädigungen an der Infrastruktur werden separat verrechnet. Es dürfen keine Reissnägel oder Bostich in die Tischplatten gedrückt werden. Die Garnituren werden bei der Übergabe von Herr oder Frau Sigg zusammen mit dem Mieter einzeln kontrolliert. Eine defekte Garnitur wird mit 170.- CHF verrechnet.
Betrieb
Auf dem Vorplatz steht eine offene Feuerstelle zur Verfügung. Finnenkerzen sowie Bleche zur Unterlage können über uns bezogen werden.
Wichtig, die Scheune besteht komplett aus Holz, es dürfen keine Kerzen oder Feuer unbeaufsichtigt brennen.
Die Kohle muss vor der Rückgabe der Scheune selbständig entsorgt werden.
Umgebung
Die Miete der Scheune begrenzt sich auf das Gebäude sowie den Vorplatz. Der angrenzende Rebberg sowie die Wiesen und Felder um die Scheune gehören Privatpersonen und sind nicht zu betreten.
Stromversorgung
Es ist eine Photovoltaikanlage (24 V) vorhanden. Diese beleuchtet den Innenraum sowie das WC. An der Anlage darf nichts manipuliert werden. Bei Problemen ist sofort Herr oder Frau Sigg zu benachrichtigen (Tel 052 317 37 17).
Abfall
Für die Entsorgung des Abfalls müssen Sie selber aufkommen.
Biotop
Neben der Scheue ist ein kleines Biotop anzutreffen. Es ist NICHT zum schwimmen und baden gedacht. Halten sie vor allem Kinder davon fern.
Haftung
Für Schäden an Gebäuden und Kulturen werden sie als Veranstalter haftbar gemacht.